Vertragsarten
WISSEN MACHT VERANTWORTLICH
Kaufvertrag
- Mobilien oder Immobilien aber auch Rechte (Markenrecht, Urheberrecht).
- Der Verkäufer muss der Eigentümer sein.
Werkvertrag
Unternehmer verpflichte sich zur Erstellung eines Werkes gegn Entgelt
- Bestimmung des Preises: Fixpreis, nach Aufwand, Kostendach
Was bei Überschreitung des vereinbarten preisen?
- Kostendach gilt nur bei zu Beginn an klaren
- Gewährliestungspflichten:
- Abnahmeverfahren des Werkes in vereinbarter Qualität am Schlus
- Garantie i.d.R. analog Kaufvertrag
- Rücktritt und Schadenersatz
- Hat der Besteller ein Rücktrittsrecht während der Realisierungsphase?
- (Art. 377 OR) Wer bei iterativen/agilen Projekten eine Gesamtsumme vereinbart ist selber schuld...
Gewährliestungspflicht: Garantie
Auftragsverhältnis / Dienstleistungsvertrag
Tätig werden im interesse des Auftraggebser. Es ist kein Resultat geschuldet
- Kann grundsätzlich jederzeit beendet werden.
- Rechenschaftspflicht des Auftragnehmers! Er muss dem Aufgraggeber detailliert aufzeigen, was er im Rahmen des Auftrags unternommen hat.
- Hafrtung für Handeln im Interesse dess Aufgraggebers. Aber keine Hauftung für den Eintritt eines bestimmten Erfolges!
- Bei einer Einbindung von externen Enticklern in das Entwicklungsteam ist die Qualifikation als Aufgrag sinnvoll!
Einzelarbeitsvertrag
Grattifikation
Zusätzliches Arbeitsentgelt zusätzlich, nicht gesetzlich geregelt
Bonus
- Anspruch auf den variablen Lohn (Bonus), wenn dieser Berechenbar ist, maximal 5 Jahre rückwirkend.
Überstunden
Die Stunden, die mehr gearbeitet werden, als im Arbeitsvertrag geregelt.
Überzeit
Wenn mehr als 45 Stunden gearbeitet werden, dann sind diese als Überzeit geltend.