Vertragsarten

WISSEN MACHT VERANTWORTLICH

Kaufvertrag

  • Mobilien oder Immobilien aber auch Rechte (Markenrecht, Urheberrecht).
  • Der Verkäufer muss der Eigentümer sein.

Werkvertrag

Unternehmer verpflichte sich zur Erstellung eines Werkes gegn Entgelt

  • Bestimmung des Preises: Fixpreis, nach Aufwand, Kostendach Was bei Überschreitung des vereinbarten preisen?
    • Kostendach gilt nur bei zu Beginn an klaren
  • Gewährliestungspflichten:
    • Abnahmeverfahren des Werkes in vereinbarter Qualität am Schlus
    • Garantie i.d.R. analog Kaufvertrag
  • Rücktritt und Schadenersatz
    • Hat der Besteller ein Rücktrittsrecht während der Realisierungsphase?
    • (Art. 377 OR) Wer bei iterativen/agilen Projekten eine Gesamtsumme vereinbart ist selber schuld...

Gewährliestungspflicht: Garantie

Auftragsverhältnis / Dienstleistungsvertrag

Tätig werden im interesse des Auftraggebser. Es ist kein Resultat geschuldet

  • Kann grundsätzlich jederzeit beendet werden.
  • Rechenschaftspflicht des Auftragnehmers! Er muss dem Aufgraggeber detailliert aufzeigen, was er im Rahmen des Auftrags unternommen hat.
  • Hafrtung für Handeln im Interesse dess Aufgraggebers. Aber keine Hauftung für den Eintritt eines bestimmten Erfolges!
  • Bei einer Einbindung von externen Enticklern in das Entwicklungsteam ist die Qualifikation als Aufgrag sinnvoll!

Einzelarbeitsvertrag

Grattifikation

Zusätzliches Arbeitsentgelt zusätzlich, nicht gesetzlich geregelt

Bonus

  • Anspruch auf den variablen Lohn (Bonus), wenn dieser Berechenbar ist, maximal 5 Jahre rückwirkend.

Überstunden

Die Stunden, die mehr gearbeitet werden, als im Arbeitsvertrag geregelt.

Überzeit

Wenn mehr als 45 Stunden gearbeitet werden, dann sind diese als Überzeit geltend.