IT Verträge

  • Vertrauen ist extrem wichtig
  • Klare, einfache Verträge sind wichtig
  • An das Ende der Zusammenarbeit denken

Anforderungen

  • Vertrauen
  • Austausch zwischen den Parteien / Kommunikation
  • Ideen
  • Umfang des Projektes

Beweisbarkeit

Es gilt:

  • Was die Parteien tatsächlich gelebt haben.
  • Was wie bereits vor der Vertragsunterzeichnung besprochen / zugesichert haben.

Softwareentwicklung

Klassisch

Pflichtenheft, Milestones & Abnahme = Werkvertrag + viiiel Zeit + Lizenz / Kaufvertrag

## Agile Softwareentwicklung

= Werkvertrag? (Resultat zählt)

= Auftrag? (Dienstleistung / Zusammenarbeit zählt)

= Einfache Gesellschaft? (Zusammenarbeit für das Erreichen eines bestimmten Zwecks)

Nichts passt wirklich - daher müssen die Verträge individuell zusammengestellt werden

### Vorgehen

Phase 1: 1,2,3,4

Phase 2: 5,6,7,8,9,10

  • Genügend Zeit in Phase 1 investieren

Vertragsgestalltung

Konfliktmanagement

  • Passiert in allen Softwareprozessen
  • Etwas steuern

State Of the Art

  • Flexibilität & Abänderbarkeit des Vertragsverhältnisses

Offerte & Vertragsschluss

Art. 1 OR: Vertrag kommt (nur) durch gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung zustande. Diese kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.

Offerte = verbindlicher Antrag, den Vertrag unter bestimmten Bedingungen (Preis, Menge etc.) abschliessen zu wollen.

Akzept = Annahme der Offerte.

Willensäusserung = schriftlich, mündlich oder konkludentes Verhalten

Unlauterer Wettbewerb

  • Hat ein Prospekt einen Einfluss auf die Willensbildung, dann ist der Preis rechtsgültig.
  • Falsche Angaben von Liefermengen

Wird keine Auftragsbestätigung gesendet, dann ist das nur eine Einladung zur Offerstellung und ist somit nicht Rechtsgültig.

Vertragsarten

Nominatverträge

Gesetzlich geregelte Vertragsformen - zwingende oder dispositive Bestimmungen: "klare Regelun""

  • Kaufvertrag (Standardsoftware, Infrastruktur)
  • Auftrag (Consulting, Installation, Entwicklung, Projektmanagement, SLA)
  • Werkvertrag (kundespezifische Software, Softwareerweiterung, Infrastruktur)
  • Miete (Hardware)
  • Zusammengesetzte Verträge (Hosting, Entwicklung, Projektvertrag, Lizensierung)

Gemischte Verträge

Zusammengesetzt aus Nominatverträgen - aus dem Gesetz wird das passende genommen - oder später angewendet...

Innominatverträge

Gesetzlich NICHT geregelte Vertragsformen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit ermöglicht neue, innovative Vertragsinhalte & Zusammenarbeitsformen.

  • Leasingvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Factoring-Vertrag
  • Escrow-Agreement
  • Software-Entwicklungsvertrag
  • Service Level Agreement (SLA)
  • Non Disclosure Agreement (NDA) / Non Solicitation Agreement (NSA)

Schwierige Fälle

  • Verzögerung in der Leistungserstellung
  • Mehrere an der Leistungserfüllung Beteiligte
  • (angeblich) keine oder zu späte Lieferung
  • Fehlerhaftes Produkt / Garantieleistung
  • Unklares Abnahmeverfahren
  • Fehlende Zahlung
  • Übermässige Bindung
  • andere Mängel (Nichtigkeit, Unmöglichkeit, Übervorteilung, etc.)

Wenn es schwierig wird - "Papier" (Beweismittel) produzieren