IT Verträge
- Vertrauen ist extrem wichtig
- Klare, einfache Verträge sind wichtig
- An das Ende der Zusammenarbeit denken
Anforderungen
- Vertrauen
- Austausch zwischen den Parteien / Kommunikation
- Ideen
- Umfang des Projektes
Beweisbarkeit
Es gilt:
- Was die Parteien tatsächlich gelebt haben.
- Was wie bereits vor der Vertragsunterzeichnung besprochen / zugesichert haben.
Softwareentwicklung
Klassisch
Pflichtenheft, Milestones & Abnahme = Werkvertrag + viiiel Zeit + Lizenz / Kaufvertrag
## Agile Softwareentwicklung
= Werkvertrag? (Resultat zählt)
= Auftrag? (Dienstleistung / Zusammenarbeit zählt)
= Einfache Gesellschaft? (Zusammenarbeit für das Erreichen eines bestimmten Zwecks)
Nichts passt wirklich - daher müssen die Verträge individuell zusammengestellt werden
### Vorgehen
Phase 1: 1,2,3,4
Phase 2: 5,6,7,8,9,10
- Genügend Zeit in Phase 1 investieren
Vertragsgestalltung
Konfliktmanagement
- Passiert in allen Softwareprozessen
- Etwas steuern
State Of the Art
- Flexibilität & Abänderbarkeit des Vertragsverhältnisses
Offerte & Vertragsschluss
Art. 1 OR: Vertrag kommt (nur) durch gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung zustande. Diese kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.
Offerte = verbindlicher Antrag, den Vertrag unter bestimmten Bedingungen (Preis, Menge etc.) abschliessen zu wollen.
Akzept = Annahme der Offerte.
Willensäusserung = schriftlich, mündlich oder konkludentes Verhalten
Unlauterer Wettbewerb
- Hat ein Prospekt einen Einfluss auf die Willensbildung, dann ist der Preis rechtsgültig.
- Falsche Angaben von Liefermengen
Wird keine Auftragsbestätigung gesendet, dann ist das nur eine Einladung zur Offerstellung und ist somit nicht Rechtsgültig.
Vertragsarten
Nominatverträge
Gesetzlich geregelte Vertragsformen - zwingende oder dispositive Bestimmungen: "klare Regelun""
- Kaufvertrag (Standardsoftware, Infrastruktur)
- Auftrag (Consulting, Installation, Entwicklung, Projektmanagement, SLA)
- Werkvertrag (kundespezifische Software, Softwareerweiterung, Infrastruktur)
- Miete (Hardware)
- Zusammengesetzte Verträge (Hosting, Entwicklung, Projektvertrag, Lizensierung)
Gemischte Verträge
Zusammengesetzt aus Nominatverträgen - aus dem Gesetz wird das passende genommen - oder später angewendet...
Innominatverträge
Gesetzlich NICHT geregelte Vertragsformen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit ermöglicht neue, innovative Vertragsinhalte & Zusammenarbeitsformen.
- Leasingvertrag
- Lizenzvertrag
- Factoring-Vertrag
- Escrow-Agreement
- Software-Entwicklungsvertrag
- Service Level Agreement (SLA)
- Non Disclosure Agreement (NDA) / Non Solicitation Agreement (NSA)
Schwierige Fälle
- Verzögerung in der Leistungserstellung
- Mehrere an der Leistungserfüllung Beteiligte
- (angeblich) keine oder zu späte Lieferung
- Fehlerhaftes Produkt / Garantieleistung
- Unklares Abnahmeverfahren
- Fehlende Zahlung
- Übermässige Bindung
- andere Mängel (Nichtigkeit, Unmöglichkeit, Übervorteilung, etc.)
Wenn es schwierig wird - "Papier" (Beweismittel) produzieren