Impressum
Verlass dich und du wirst verlasssen.
Obligationen
"obligo" bedeutet verpflichten im latein.
Kommen bei folgenden Aktionen zustande
- Verträge
- Schadenersatz (OR 41)
- Ungerechtfertigte Bereicherung(OR 62)
- Steuergesetz
Sitte
Für bestimmte Lebensbereiche einer Gemeinschaft geltende, dort übliche, als verbindlich betrachtete Gewohnheit, Gepflogenheit, die im Laufe der Zeit entwickelt, überliefert wurde.
Behauptung
Wird druch Grundlage (Gesetzesartikel) und notwendigen Beweis gestützt.
Schlussfolgerung
Gestützt auf Grundlage (Gesetzesartikel) und notwendigem Beweis ergibt sich die Schlussfolgerung.
Gewaltentrennung
Drei unabhängige Institutionen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.
- Legislative: Parlamente & Bürger
- Exekutive: Verwaltung
- Judikative: Gerichte
Rechtsordnung
- Rang (Verfassung, Gesetz, Verordnung)
- erlassendem Gemeinwesen (Bundesrecht, kantonales- und Gemeinderecht)
- Rechtsquelle (geschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht, Gerichtspraxis, ZGB 1)
- Beteiligten Personen (Privatrecht, öffentliches Recht)
Rechtsart
Privatrecht
Private - Private
Öffentliches Recht
öffentlich - Private
- Notengebung an der ZHAW
Betreibung
Bricht eine Partei einen Vertrag, dann kann der andere Partner die Vertragbrechende Person betreiben.
Parteikosten wegschlagen
- Die Kosten der eigenen Verteidigung müssen selber übernommen haben.